Die „Steh“- Übung trainieren 👩🎓
Bei der Schutzhundeprüfung III wird einmal die Stehübung aus dem Normalschritt und einmal aus dem Laufschritt gefordert. Deshalb bringen wir dem Hund das Stehenbleiben schon von klein auf bei. Mit dem Welpen bleiben wir an jeder Straßenkreuzung stehen und geben das Hörzeichen:
„STEH"
Auch beim Bürsten und Striegeln geben wir das Hörzeichen und achten darauf, dass er auch stehen bleibt. Der Hund, der diese Übung von klein auf kennt, wird dann später, wenn wir ihm die Stehübung beibringen möchten, kaum Schwierigkeiten bereiten.
Wenn er die Stehübung beherrscht, kann er in vielen Fällen vor Gefahren geschützt werden. Hat der Hund bis zu einem Jahr die Stehübung noch nicht gelernt, verfahren wir wie folgt:
Für die Stehübung benötigen wir neben dem Gliederhalsband eine etwa ein Meter lange Führerleine mit einer Halteschlaufe am Ende. Die Leine legen wir dem Hund um den Bauch, ziehen auf dem Rücken den Karabinerhaken durch die Halteschlaufe und befestigen ihn am Halsband. So können wir den Hund daran hindern, sich zu setzen und vorzulaufen, wenn wir das Hörzeichen „Steh" geben. Nun gehen wir ein paar Schritte, ergreifen ziemlich hinten die Leine, geben dem Hund das Hörzeichen Steh und gehen unter gutem Zureden langsam um den Hund herum. Sollte er sich dabei setzen wollen, ziehen wir ihn an der Leine hoch und geben wiederholt das Hörzeichen.
Wenn der Hund die Stehübung verknüpft hat, versuchen wir uns in gerader Richtung einige Schritte zu entfernen. Wir gehen dabei am Anfang zunächst rückwärts, um ihn im Auge Zu “ behalten und gegebenenfalls auf ihn einwirken zu können. Sollte ihm dabei der Fehler unterlaufen, dass er sich setzt oder weitergeht, dann nur keine Panik. Wir dürfen bei Fehlverhalten niemals hastig auf den Hund zugehen und ihn einschüchtern.
Wir bewahren die Ruhe und verkürzen bei solchem Verhalten erst mal die Entfernung zum Hund. Bei der Schutzhundeprüfung III (SchH III), müssen wir es mindestens 30 Schritte vom Hund entfernt können. Wichtig ist, wenn wir wieder an den Hund herantreten, dass er stehen bleibt.
Setzen darf er sich erst, wenn wir ihm das Hörzeichen „Sitz“ geben. Es ist aber ratsam, die Sitzübung am Anfang, wenn wir zum Hund zurückkommen, nicht miteinbauen. Dadurch bleibt der Hund besser stehen, wenn wir zu ihm in die Grundstellung gehen. Hat der Hund die Sitzübung richtig gelernt, brauchen wir keine Angst zu haben, dass er sich bei Hörzeichen „Sitz" nicht schnell genug setzt. Wenn der Hund das Hörzeichen „Steh" korrekt verknüpft hat, und exakt stehenbleibt, gehen wir etwa 30 Schritte in gerader Richtung, bleiben stehen, drehen uns zum Hund, bleiben wieder einige Sekunden stehen, um ihn dann wieder abzuholen. Bis hierher haben wir jetzt dem Hund das Stehenbleiben aus dem Normalschritt beigebracht. Dasselbe machen wir JETZT auch aus dem Laufschritt. Ich rate auch hier wieder die Hilfsleine zu benutzen. Wir beginnen am Anfang die Übung mit einem langsamen Laufschritt. Bei dem Hörzeichen „Steh" ergreifen wir wieder die Leine und achten darauf, dass er korrekt stehen bleibt und nicht nachläuft.
Bei der SchH III wird der Hund bei der Stehübung aus dem Laufschritt nach ca. 30 Meter heran gerufen, was jedoch anfangs unterbleiben muss. Wir würden sonst beim Erlernen einen unnötigen Spannungseffekt einbauen, der den Hund zu unruhigem Stehen verleiten würde.
Wenn er die Übung „Steh“ aus dem Laufschritt sauber macht, und ohne Hilfsleine stehen bleibt, beginnen wir mit dem Abrufen. Es besteht die Möglichkeit, dass er das erste Mal nicht so flott wie gewünscht hereinkommt. In so einem Fall laufen wir einige Schritte rückwärts und muntern ihn auf. Er sollte beim Herankommen vorsitzen und auf das Hörzeichen „Bei Fuß" gehen. Sollte der Hund noch nicht fest stehen, dürfen wir ihn auf keinen Fall abrufen, sondern wir holen ihn ab. Von 10 Übungen wird er neunmal abgeholt und einmal abgerufen.